Die Schüler:innen müssen mindestens 80 % der angebotenen Unterrichtsstunden besuchen. Bei unzureichendem Lernfortschritt aufgrund von Fehlzeiten werden die Eltern/Erziehungsberechtigten kontaktiert. Fehlzeiten sind grundsätzlich nur bei Krankheit oder anderen dringenden Gründen zulässig.
Falls Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann, informieren Sie bitte umgehend die Schulleitung und/oder die Lehrkraft Ihres Kindes. Telefonnummern und E-Mail-Adressen finden Sie unter „Kontakt“.

